Grenzbeträge berufliche Vorsorge
Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 24'570 auf24'675 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 21'060 auf 21'150 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6'768 Franken (heute 6'739) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 33'840 Franken (heute 33'696) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2015 in Kraft.