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Grenzbeträge 2. und 3. Säule


Grenzbeträge für die obligatorische berufliche Vorsorge - Mindestjahreslohn 21'150 Fr.

- minimaler koordinierter Lohn 3'525 Fr.

- Koordinationsabzug 24'675 Fr.

- obere Limite des Jahreslohns 84'600 Fr.

Gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a Maximale Steuerabzugs-Berechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen

- bei Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule 6'768 Fr.

- ohne Zugehörigkeit zu einer Vorsorgeeinrichtung der zweiten Säule 33'840 Fr

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